Das Thema betrifft die im Sommer 2022 von der EU-Kommission vorgelegte „Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)“. Ziel dieser Verordnung ist es, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Der vorgeschlagene Entwurf beinhaltet ein umfassendes Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten. Zu diesen Gebieten zählen nicht nur Parks, Spielplätze und Schulen, sondern auch Golfanlagen.
Am 22. November 2023 lehnte das Europäische Parlament den vorgelegten Entwurf zur „Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)“ ab. Ein Antrag auf erneute Überarbeitung erhielt ebenfalls keine Mehrheit. (DGV-Serviceprotal)
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