Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen: Neue Aufzeichnungspflichten seit dem 01.01.2026

Auch wenn die ursprünglich schon ab diesem Jahr geplante elektronische, maschinenlesbare Form der Dokumentation um ein Jahr auf den 01.01.2027 verschoben wurde, ist der neue Aufzeichnungsumfang bereits seit dem 01.01.2026 zu erfüllen.

In Anlehnung an einen Entwurf der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat Beate Licht, für den Greenkeeper Verband Deutschland (GVD), eine Excel-Datei erstellt, die alle erforderlichen Inhalte aufführt. Die Tabelle mit separaten Erläuterungen finden Sie anbei. Diese Form der Dokumentation wird in allen Bundesländern anerkannt und kann für die aktuellen Aufzeichnungen verwendet werden. Die Aufzeichnungen verbleiben beim Anwender und nach wie vor gilt die dreijährige Aufbewahrungsfrist. Im Rahmen von Pflanzenschutzkontrollen werden diese Unterlagen überprüft, eine Übermittlungspflicht besteht nur nach Aufforderung durch den amtlichen Dienst.

Bis zum 31. Dezember 2026 ist es noch zulässig, die Dokumentation schriftlich oder in elektronischer Form zu führen – vorausgesetzt, die erfassten Daten entsprechen den aktuell geltenden gesetzlichen Inhalten.

Unsere Empfehlung lautet, sich bereits jetzt mit der elektronischen Dokumentation zu befassen!

Ausblick 2027

Sollten sich aufgrund von Anforderungen, von Seiten des Bundes, noch weitere Anpassungen ergeben, werden wir zeitnah informieren.

Ergänzend eine Info über eine Alternative, die jedoch nicht bundesweit zur Verfügung steht und auch nicht auf den Einsatz im Bereich Sportrasen ausgelegt ist: Es handelt sich um die Online-Plattform „PSM-DOK“, über die Pflanzenschutzanwendungen kostenfrei und ohne Registrierung, in einem elektronischen und maschinenlesbaren Format dokumentiert werden können. Die Seite ist über www.psmdoc.de erreichbar. Das Angebot gilt für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Bundesländer Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen nutzen die Online-Plattform nicht und arbeiten derzeit mit eigenen Alternativen.

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