Die aktuelle Übersicht (Stand: Dezember 2025) der zugelassenen und genehmigten Pflanzenschutzmittel finden unsere Mitglieder im Info-Center im Bereich „Pflanzenschutz“.
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Information zu „Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel“
Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nach §17 nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden: Zugelassen PSM, deren Eignung in einem Zulassungsverfahren vom BVL festgestellt worden sind, oder für die Anwendung genehmigt worden sind.
Aktuelle Informationen zu Verlängerungen sind auf der Seite des BVL einsehbar.
Anbei der Link des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
BVL Excelliste:
Zugelassene und genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind