Die Liste mit dem Stand August 2024 der „zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel“ finden Sie im Info-Center bei „Pflanzenschutz“.
Dies ist nur für unsere Mitglieder zugänglich.
Information zu „Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel“
Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nach §17 nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden: Zugelassen PSM, deren Eignung in einem Zulassungsverfahren vom BVL festgestellt worden sind, oder für die Anwendung genehmigt worden sind.
Aktuelle Informationen zu Verlängerungen sind auf der Seite des BVL einsehbar.
Anbei der Link des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
BVL Excelliste:
Zugelassene und genehmigte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind