Parkinson als Berufskrankheit: Neue Relevanz für Greenkeeper und Beschäftigte im Grünflächenbereich
Die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit (BK 2110) rückt zunehmend in den Fokus. Nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen können Personen betroffen sein, die über viele Jahre hinweg regelmäßig und eigenständig Pflanzenschutzmittel angewendet haben.
Zu den besonders exponierten Berufsgruppen zählen neben Landwirten und Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau ausdrücklich auch Mitarbeitende in Baumschulen, Pflanzenschutzbetrieben, der kommunalen Grünflächenpflege sowie auf Golfanlagen.
Betroffen sein können insbesondere Tätigkeiten wie:
- Mischen, Ansetzen oder Befüllen von Pflanzenschutzmitteln
- Ausbringen von Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden
- Wartungs- und Reparaturarbeiten an Geräten, die mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen
Wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass eine langjährige Exposition gegenüber bestimmten Pflanzenschutzmitteln das Risiko für eine Parkinson-Erkrankung erhöhen kann. Vor diesem Hintergrund wurde die Parkinson-Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt.
Was bedeutet das für Greenkeeper?
Greenkeeperinnen und Greenkeeper, die in der Vergangenheit über viele Jahre Pflanzenschutzmittel angewendet haben und an Parkinson erkrankt sind, sollten prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit vorliegen könnten. Eine Anerkennung kann unter anderem Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung begründen.
Information und Beratung
Der GVD empfiehlt betroffenen Mitgliedern, sich bei Verdachtsfällen frühzeitig an ihre Berufsgenossenschaft, behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder entsprechende Beratungsstellen zu wenden. Eine sorgfältige Dokumentation der beruflichen Tätigkeiten und der eingesetzten Pflanzenschutzmittel kann dabei hilfreich sein.
